Verein
Vereinsordnungen
Mitgliederverwaltung, Arbeitsbereiche und Entscheidungswege.
Die Satzung und wirksam beschlossenen Vereinsordnungen bilden die Grundlage unserer Vereinsarbeit.
Mitgliederverwaltung, Arbeitsbereiche und Entscheidungswege
1. Geltung und Vereinsautonomie
Diese Ordnung ergänzt die Satzung. Sie wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und geändert. Der Verein handelt privat und nicht gemeinnützig; seine Handlungsfähigkeit wird nur durch Gesetz, Satzung, wirksame Beschlüsse und konkret anwendbare Rechte oder Verträge begrenzt. Dienstliche Regeln werden nicht pauschal als Vereinsinnenrecht übernommen.
2. Mitgliedschaft
Der Vorstand entscheidet über neue Mitgliedschaften mit einfacher Mehrheit gemäß §§ 5 und 8 der Satzung. Aufnahmebeschluss, Datum der Bestätigung und Beitragsgruppe werden dokumentiert. Die sieben Gründer werden ohne erneutes Aufnahmeverfahren in das Mitgliederverzeichnis eingetragen. Zur Erfassung ihrer Daten und Zahlungsweise können sie den Mitgliedsantrag mit dem Vermerk „Gründungsmitglied – Datenerfassung“ nutzen.
| Beitragsgruppe | Abgrenzung |
|---|---|
| Aktiver Soldat in der FlBschft BMVg | Aktuell aktives Soldatenverhältnis und Verwendung in der Flugbereitschaft. |
| Ehemaliger Soldat der FlBschft BMVg | Frühere Verwendung in der Flugbereitschaft, aktuell dort nicht eingesetzt; auch bei weiterem aktiven Dienst anderswo. |
| Soldat | Aktives Soldatenverhältnis, ohne Zuordnung zu einer der beiden vorstehenden Gruppen. |
| Reservist | Reservistenstatus, ohne Zuordnung zu einer vorstehenden Gruppe; eine nur vorübergehende Reservistendienstleistung ändert die Gruppe nicht automatisch. |
| Förderer | Sonstige natürliche Personen und juristische Personen. |
Die Zuordnung erfolgt in der Reihenfolge dieser Tabelle; jede Person gehört nur einer Beitragsgruppe an. Die Bezeichnungen umfassen alle Geschlechter. Alle Beitragsgruppen haben die in der Satzung bestimmten gleichen Stimmrechte. Ermäßigungen aus sozialen Gründen kann der Vorstand nach der Beitragsordnung gewähren.
3. Nachweise und Wechsel
Für die Zuordnung genügt zunächst die wahrheitsgemäße Selbstauskunft. Bei begründetem Zweifel darf der Vorstand einen geeigneten, datensparsamen Nachweis verlangen; Dienstnummern, Ausweiskopien oder Einsatzdaten werden hierfür grundsätzlich nicht erhoben. Statusänderungen sind binnen eines Monats mitzuteilen; Beitragsänderungen gelten ab dem folgenden Kalenderjahr.
Organisation und Inkrafttreten
4. Vorstand und Beauftragte
Erster Vorsitz, zweiter Vorsitz und Kassier bilden den Vorstand. Der erste Vorsitz soll im Regelfall aktiv im Soldatenverhältnis stehen; über eine begründete Ausnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Beauftragte können Vereinsarbeit vorbereiten und ausführen, ohne dadurch selbst vertretungsberechtigter Vorstand zu werden.
| Arbeitsbereich | Aufgabe |
|---|---|
| Finanzen / Mitglieder | Beiträge, Konto, Kassenführung, Mitgliederdaten, Steuerunterlagen. |
| Tradition / Veranstaltungen | Geschichtliche Projekte, Ehemaligenkontakte, Treffen, Veranstaltungsplanung. |
| Merchandise / Material | Produkte, Angebote, Warenbestand, Versand, Pavillon und Inventar. |
| Medien / Datenschutz | Vereinskommunikation, Website, Bildrechte, Zugriffsschutz und Löschfristen. |
| Dienststellenkontakte | Konkrete Freigaben und Zuständigkeiten klären; keine amtliche Vertretung durch Vereinsamt. |
5. Entscheidungs- und Vertretungsgrundsätze
Aufträge werden im Rahmen eines beschlossenen Budgets erteilt. Finanzordnung und § 8 Absatz 4 der Satzung gelten. Beauftragte benötigen für rechtsgeschäftliches Handeln eine dokumentierte Vollmacht; die gemeinsame Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder bleibt ansonsten maßgeblich. Private und dienstliche Ressourcen werden nicht ohne jeweils erforderliche Berechtigung vermischt.
6. Wappen und Auftritt
Das vorgelegte Wappen wird als Vereinsmotiv in der Wappenakte geführt. Seine öffentliche und kommerzielle Nutzung beginnt erst im Umfang der dokumentierten Rechte/Freigabe. Der genaue Vereinsname lautet „Traditionsverein Flugbereitschaft“, nach Eintragung mit „e.V.“. Im Impressum, Shop und bei Verträgen ist der Verein als verantwortliche privatrechtliche Stelle auszuweisen.
7. Kommunikation und Unterlagen
Einladungen, Beiträge und notwendige Verwaltungsmitteilungen erfolgen auf Grundlage der Mitgliedschaft. Freiwillige Angebote per Telefon, E-Mail oder Newsletter richten sich nach den gesondert erteilten Einwilligungen. Der Verein führt ein geschütztes Mitglieder- und Beschlussverzeichnis; Mitglieder erhalten Zugang zu Beschlüssen unter Wahrung fremder personenbezogener Daten.